Schon im Sommer letzten Jahres haben wir an die Senatsverwaltung Abteilung IV folgende Anfrage per Email gestellt:

“ – Welche Interessen vertreten die Betreiber der Max-Schmeling-Halle (MSH) hinsichtlich einer möglichen Verkehrsberuhigung der Gleimstraße?
– Wieso kann die Max-Schmeling-Halle nicht von der Eberswalder Straße aus beliefert bzw. angefahren werden?
– Wieso kann der Gleimkiez als Besucherparkplatz für Veranstaltungen der MSH verwendet werden? Wieso müssen keine eigenen Besucherparkplätze gestellt werden?
– Welche Pläne gibt es in Ihrer Verwaltung hinsichtlich der Nutzung der Gleimstraße als Umfahrung der zukünftigen Baustelle der Brücke Schönhauser Alle?“

Folgende Antwort haben wir dazu erhalten:

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„Sehr geehrter Herr Bergmann,
urlaubsbedingt ist ihre Anfrage bei mir liegen geblieben, dies bitte ich zu entschuldigen.

Ihre Fragen berühren nur sehr eingeschränkt den Aufgabenbereich meines Referates.

Bei den Veranstaltungsorten Max-Schmeling-Halle und Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark handelt es sich um zwei unabhängig voneinander baurechtlich genehmigte Vorhaben, für die im Allgemeinen ein unveränderlicher Bestandsschutz gilt. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um private oder öffentliche Grundstückseigentümer handeln sollte.
Veränderungen sind in der Regel nur dann durchsetzbar, wenn baurechtlich relevante Veränderungen vom Grundstückseigentümer durchgeführt werden sollen.
Ansonsten kann bei unzumutbaren Belastungen über die Straßenverkehrsbehörden straßenverkehrsrechtliche Anordnung zur Regelung des Straßenverkehrs vorgenommen werden. Die Erschließung der Grundstücke muss dabei aber sichergestellt bleiben. Bei solchen Entscheidungen ist die Verkehrsabteilung der SenUVK nicht einbezogen.

Mein Referat prüft im Rahmen der baurechtlichen Genehmigungsverfahren Erschließungskonzepte des Eigentümers und achtet dabei auf eine verträgliche Abwicklung aller Verkehrsarten. Bei diesen Veranstaltungsorten sind Neubauplanungen vorgesehen. In diesem Zusammenhang werden wir das gesamte vorgesehene Erschließungskonzept dieser Orte kritisch prüfen. Dabei soll im Rahmen der Neubauplanungen für den Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark auch für die Gesamtanlage mit Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark, Max-Schmeling-Halle und Knaack-Club ein Veranstaltungs- und Erschließungskonzept erarbeitet werden.

Zur gegenwärigen Situation folgende Hinweise von mir:

Über die von der Gleimstraße abzweigende Straße Am Falkplatz besteht eine Zu- und Abfahrt zur Max-Schmeling-Halle, der zweitgrößten Veranstaltungshalle Berlins, die mit ihren drei Nebenhallen zudem täglich noch den Schul- und Vereinsport, auch Behindertensport aufnimmt.
Für den Belieferungsverkehr zur Max-Schmeling-Halle ist eine wegweisende Beschilderung straßenverkehrsbehördlich angeordnet. Im Rahmen des Veranstaltungsverkehrs von und zur Max-Schmeling-Halle ist es regelmäßig erforderlich, Bühnenmaterial und sonstiges Hallen-, Veranstaltungs- und Sport-Equipment sowie Getränke- und Catering mit Lkw’s oder größeren Pkw’s in größerem Umfang zu transportieren; sowohl Anlieferung- wie Abtransport. Aufgrund der bestehenden baulichen Gegebenheiten in den Straßen des Nebenstraßennetzes (insbesondere unter Berücksichtigung der Schleppradien) erscheint auch weiterhin lediglich eine Zu- und Abfahrt über die Straße Am Falkplatz und die Gleimstraße von und zur Schönhauser Allee realistisch. Das gleiche gilt auch für den Hol- und Bringeverkehr von Veranstaltungsbesucherinnen und -besuchern, Musikgruppen sowie von Sportlerinnen und Sportlern (auch zu den anliegenden Nebenhallen) uvm., welche mit Reisebussen an- und abreisen müssen.

Da die Max-Schmeling-Halle und der Friedrich-Jahn-Sportpark verschiedene Betreiber haben, sind die Grundstücke und Zufahrten voneinander getrennt. Die Verbindungsstraße ist keine für den Kfz-Verkehr freigegebene öffentliche Verkehrsfläche. Die Durchwegung für Fuß- und Radverkehr ist möglich.

Die Trennung für den Kfz-Verkehr soll auch mit dem geplanten Umbau des Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportparks beibehalten werden. Auf der Grundlage bisheriger Untersuchungen wird davon ausgegangen, dass die alleinige Erschließung beider Anlagen über die bestehende Zufahrt von der Eberswalder Straße, vor allem bei gleichzeitig stattfindenden Veranstaltungen, aus verkehrlicher Sicht nicht ausreichend leistungsfähig ist. Darüber hinaus ist unter Berücksichtigung der vorrangigen Nutzung der Verbindung für den Rad- und Fußverkehr und der geplanten Stadionzugänge von dieser Seite ist bei einer gleichzeitigen Nutzung auch für den Durchgangsverkehr (Kfz) zur Max-Schmeling-Halle mit erhebliche Problemen bezüglich Verkehrsorganisation und Verkehrssicherheit zu rechnen.
Weitere Erkenntnisse liegen erst mit den geplanten o.g. weiterführenden Untersuchungen vor. Diese Untersuchungen werden erst noch von den Vorhabensträgern vozulegen sein.

Zur „Baustelle Schönhauser Allee“ liegen noch keine Umleitungskonzepte vor. Erst mit der  Planung des Bauablaufs wird durch unsere Abteilung V – Tiefbau die Abwicklung des Verkehrs während der Bauzeit konkretisiert. Dies wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen und rechtzeitig öffentlich kommuniziert.

Mit freundlichen Grüßen“

Ein Kommentar

  1. Liebe Gleimkiezer, danke für eure Initiative! Ich entnehme der Antwort, dass bei Neubau oder Modernisierung des Stadions für angepeilte 20000 Zuschauer keine Möglichkeit gesehen wird, das Verkehrskonzept anwohnergerecht zu ändern. Eine Fahrradstraße wäre somit m.E. auch nicht realisierbar. Das zeigt doch wieder, dass im innerstädtischen Gebiet solche Großprojekte nicht mehr ausführbar sind, nicht umsonst ist das Gleimviertel das einzige Stadtkernwohngebiet deutschlandweit, in dem ein solch großes Stadion noch existiert und sogar neu geplant wird. Deshalb werde ich mich gegen ein neues oder umgebautes Stadion für 20000 Zuschauer einsetzen. Ich schlage den Umbau für den Behindertensport durch Rückbau auf max. 10000 Zuschauergröße bei gleichbleibender Stadionfläche vor! Natürlich wäre dann aber auch das Verkehrskonzept anwohnergerecht anzupassen. Meiner Befürwortung eines kiezverträglichen und umweltgerechten Umbaus der gesamten Sportanlagen für den Inklusionssport steht diese Meinung nicht im Wege!

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